N. 177/2019 - 432503-2019 Gelieve hieronder de geselecteerde Europese overheidsopdracht te vinden.

vrijdag 26 april 2024
Gelieve hieronder de geselecteerde Europese overheidsopdracht te vinden.
N. 177/2019 - 432503-2019
Publicatiedatum:13/09/2019
Uiterste datum:21/10/2019
 
Type:Aankondiging van opdracht
Land:CH
Onderwerp:
Services d'assurance responsabilité civile
Aanbestedende overheid:
Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern

CPV-classificatie (gemeenschappelijke woordenlijst overheidsopdrachten):
66510000, 66516000, 66516400
Beschrijving:
Verzekeringsdiensten.
Aansprakelijkheidsverzekeringen.
Algemene aansprakelijkheidsverzekeringen.

AFDELING: AANBESTEDENDE DIENST

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern Bundesgasse 33 Bern 3011 Stefan Rüegsegger _hidden_@bern.ch https://www.simap.ch www.bern.ch/beschaffungswesen http://www.simap.ch/shabforms/servlet/Search?NOTICE_NR=1094651 Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern Bundesgasse 33 Bern 3011 Stefan Rüegsegger _hidden_@bern.ch https://www.simap.ch

AFDELING: VOORWERP VAN DE OPDRACHT

Betriebshaftpflicht-Versicherung der Stadt Bern

Betriebshaftpflicht-Versicherung der Stadt Bern und der mitversicherten Betriebe über 3 Jahre mit Option um Verlängerung um maximal 2 mal 1 Jahr.

Stadt Bern

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

Finanzverwaltung, Versicherungsfachstelle

Bundesgasse 33

3011 Bern

Betriebshaftpflicht-Versicherung der Stadt Bern und der mitversicherten Betriebe über 3 Jahre mit Option um Verlängerung um maximal 2 mal 1 Jahr.

Gunningscriteria Kostencriterium Naam: Preis (Prämie über 5 Jahre inkl. Stempelabgabe): Weging: 50 % Kostencriterium Naam: Zulässige Abweichungen von den geforderten Angaben: Weging: 30 % Kostencriterium Naam: Schlüsselpersonen: Weging: 20 % Looptijd in maanden 36 Beschrijving van verlengingen:

Verlängerung um maximal 2 mal 1 Jahr.

Verlängerung um maximal 2 mal 1 Jahr.

AFDELING: JURIDISCHE, ECONOMISCHE, FINANCIËLE EN TECHNISCHE INLICHTINGEN

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:

- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen,

- detaillierter Betreibungsregisterauszug,

- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern),

- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV),

- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge),

- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU,

- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben,

- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau).

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Anbietende mit Geschäftssitz außerhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

- maximal garantierte Interventionszeit im Schadenfall muss 12 Stunden betragen,

- Schriftliche zusage, dass bei einder Beauftragung der Stadt Bern (Versicherungsfachstelle) eine jährliche Courtage von 15 % gemäß Pflichtenheft entrichtet wird. Das ausgefüllte und unterzeichnete offertblatt wird als shriftliche Zusage betrachtet. spätestens beim Vertragsabschluss hat die Gesellschaft, die den Zuschlag erhält, mit der Versicherungsfachstele der Stadt Bern eine entsprechende Vereinbarung über das Inhouse-Broking abgeschlossen,

- alle Eignungskriterien müssen erfüllt und der Nachweis dafür vom Anbieter erfüllt werden,

- alle Punkte unter Ziffer 2.1 bis 2.13 des Pflichtenheftes müssen erfüllt werden.

AFDELING: PROCEDURE

Termijn voor ontvangst van projecten of deelnemingsaanvragen: 2019-10-21 De inschrijving moet geldig blijven tot 2019-12-31 Omstandigheden waarin de inschrijvingen worden geopend: Datum: 2019-10-24 Plaatselijke tijd: 23:59

AFDELING: AANVULLENDE INLICHTINGEN

Baukostenplannummer (BKP): 53 Versicherungen

Teilangebote sind nicht zugelassen.

Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Verhandlungen: Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Maßnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu 5 Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschließen (Art. 8 ÖBG).

Sonstige Angaben:

1) Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien: Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien/Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert). Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut bis sehr gut 3.0 = genügend 2.0 = ungenügend 1.0 = unbrauchbar 0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig. Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1 % Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50 %-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.);

2) Termin gemäß Kapitel 1.5: Der Termin ist nicht verbindlich;

3) Zustelldomizil Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststraße 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen. Fachstelle Beschaffungswesen.

Schlusstermin/Bemerkungen: Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „(Betriebshaftpflicht-Versicherungen der Stadt Bern, Eingabefrist 21.10.2019)" und „Bitte nicht öffnen" einzureichen.

Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 4.10.2019 auf www.simap.ch

Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 11.9.2019, Dok. 1094651 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 29.9.2019. ...

Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Datum van verzending van deze aankondiging: 2019-09-11


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AFDELING: AANBESTEDENDE DIENST

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern Bundesgasse 33 Bern 3011 Stefan Rüegsegger _hidden_@bern.ch https://www.simap.ch www.bern.ch/beschaffungswesen http://www.simap.ch/shabforms/servlet/Search?NOTICE_NR=1094651 Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern Bundesgasse 33 Bern 3011 Stefan Rüegsegger _hidden_@bern.ch https://www.simap.ch

AFDELING: VOORWERP VAN DE OPDRACHT

Betriebshaftpflicht-Versicherung der Stadt Bern

Betriebshaftpflicht-Versicherung der Stadt Bern und der mitversicherten Betriebe über 3 Jahre mit Option um Verlängerung um maximal 2 mal 1 Jahr.

Stadt Bern

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

Finanzverwaltung, Versicherungsfachstelle

Bundesgasse 33

3011 Bern

Betriebshaftpflicht-Versicherung der Stadt Bern und der mitversicherten Betriebe über 3 Jahre mit Option um Verlängerung um maximal 2 mal 1 Jahr.

Gunningscriteria Kostencriterium Naam: Preis (Prämie über 5 Jahre inkl. Stempelabgabe): Weging: 50 % Kostencriterium Naam: Zulässige Abweichungen von den geforderten Angaben: Weging: 30 % Kostencriterium Naam: Schlüsselpersonen: Weging: 20 % Looptijd in maanden 36 Beschrijving van verlengingen:

Verlängerung um maximal 2 mal 1 Jahr.

Verlängerung um maximal 2 mal 1 Jahr.

AFDELING: JURIDISCHE, ECONOMISCHE, FINANCIËLE EN TECHNISCHE INLICHTINGEN

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:

- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen,

- detaillierter Betreibungsregisterauszug,

- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern),

- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV),

- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge),

- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU,

- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben,

- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau).

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Anbietende mit Geschäftssitz außerhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

- maximal garantierte Interventionszeit im Schadenfall muss 12 Stunden betragen,

- Schriftliche zusage, dass bei einder Beauftragung der Stadt Bern (Versicherungsfachstelle) eine jährliche Courtage von 15 % gemäß Pflichtenheft entrichtet wird. Das ausgefüllte und unterzeichnete offertblatt wird als shriftliche Zusage betrachtet. spätestens beim Vertragsabschluss hat die Gesellschaft, die den Zuschlag erhält, mit der Versicherungsfachstele der Stadt Bern eine entsprechende Vereinbarung über das Inhouse-Broking abgeschlossen,

- alle Eignungskriterien müssen erfüllt und der Nachweis dafür vom Anbieter erfüllt werden,

- alle Punkte unter Ziffer 2.1 bis 2.13 des Pflichtenheftes müssen erfüllt werden.

AFDELING: PROCEDURE

Termijn voor ontvangst van projecten of deelnemingsaanvragen: 2019-10-21 De inschrijving moet geldig blijven tot 2019-12-31 Omstandigheden waarin de inschrijvingen worden geopend: Datum: 2019-10-24 Plaatselijke tijd: 23:59

AFDELING: AANVULLENDE INLICHTINGEN

Baukostenplannummer (BKP): 53 Versicherungen

Teilangebote sind nicht zugelassen.

Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Verhandlungen: Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Maßnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu 5 Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschließen (Art. 8 ÖBG).

Sonstige Angaben:

1) Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien: Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien/Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert). Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut bis sehr gut 3.0 = genügend 2.0 = ungenügend 1.0 = unbrauchbar 0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig. Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1 % Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50 %-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.);

2) Termin gemäß Kapitel 1.5: Der Termin ist nicht verbindlich;

3) Zustelldomizil Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststraße 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen. Fachstelle Beschaffungswesen.

Schlusstermin/Bemerkungen: Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „(Betriebshaftpflicht-Versicherungen der Stadt Bern, Eingabefrist 21.10.2019)" und „Bitte nicht öffnen" einzureichen.

Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 4.10.2019 auf www.simap.ch

Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 11.9.2019, Dok. 1094651 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 29.9.2019. ...

Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Datum van verzending van deze aankondiging: 2019-09-11