N. 60/2013 - 99447-2013 Please find hereby the details of the selected european public market
Tuesday, April 8, 2025
DE -
Subject: D-Berlijn: Energie en aanverwante diensten
Please find hereby the details of the selected european public market
N. 60/2013 - 99447-2013 | |
Publication date: | 26/03/2013 |
Due date: | |
Type: | Contract award |
Country: | DE |
Short description: | |
Public authority: BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU) |
Common procurement vocabulary (CPV): |
71314000 |
Description: |
Energy and related services. |
Aankondiging van een gegunde opdracht Diensten Richtlijn 2004/18/EG Afdeling I: Aanbestedende dienst I.1) Naam, adressen en contactpunt(en) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Stresemannstraße 128-130 Contactpunt(en): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich Ter attentie van: Stefanie Tobian 10117 Berlin DUITSLAND E-mail: _hidden_@fz-juelich.de Internetadres(sen): Adres van de aanbestedende dienst: http://www.bmu.de Afdeling II: Voorwerp van de opdracht II.1) Beschrijving II.1.5) CPV-classificatie (Gemeenschappelijke woordenlijst overheidsopdrachten) 71314000 Beschrijving Energie en aanverwante diensten. Afdeling V: Gunning van een opdracht V.3) Naam en adres van de ondernemer aan wie de opdracht is gegund Ökotec Energiemanagement GmbH Postfach 910210 12414 Berlin DUITSLAND
Original Text
Bekanntmachung vergebener Aufträge Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Stresemannstraße 128-130 Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich Zu Händen von: Stefanie Tobian 10117 Berlin DEUTSCHLAND E-Mail: _hidden_@fz-juelich.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bmu.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Entwicklung einer Methodik zur Aufstellung von Energiekennzahlsystemen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland. NUTS-Code DE II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung einer neuen, standardisierten Methodik zur systematischen Aufstellung von Energieeffizienz-Kennzahlen, um die Energieeffizienz für einzelne Unternehmen des produzierenden Gewerbes einheitlich ermitteln zu können. Mit der Methodik soll es Unternehmen ermöglicht werden, ihre Potentiale unabhängig von der Aufstellung von Einzeleinsparmaßnahmen einzuschätzen und Vergleiche von verschiedenen Werken (im Sinne von Unternehmensstandorten), Teilsystemen und Betriebsweisen systematisch durchzuführen. Der Vergleichbarkeit der Energieeffizienz-Kennzahlen, die mittels der hier zu erstellenden Methodik berechnet werden sollen, kommt deshalb eine besonders große Bedeutung zu. In Anwendung der Methodik ist zudem ein Kennzahlenkatalog für typische Teilsysteme von Unternehmen zu entwickeln, mit dem die Energieeffizienz der betreffenden Teilsysteme unter Berücksichtigung des Gesamtsystems bewertet werden kann. Durch Aggregation dieser Teilsysteme soll außerdem der Effekt auf das Gesamtsystem berechnet werden können. So soll auf Unternehmensebene ein Abgleich von Bottom-Up-Berechnungen (Veränderung der Gesamteffizienz durch Betrachtung der Einsparungen von Teilsystemen) und Top-Down-Berechnungen (Veränderung der Gesamteffizienz durch Betrachtung des Gesamtsystems, z.B. Gesamtproduktionsmenge) ermöglicht werden. II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71314000 II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 des Anhangs D1 aufgeführt sind) Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.): Richtlinie 2004/18/EG 1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/18/EG Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten. IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes. Gewichtung 50 2. Preis. Gewichtung 30 3. Organisatorische Umsetzung. Gewichtung 20 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung: Methodik zur Aufstellung von Energiekennzahlsystemen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 15.3.2013 V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Ökotec Energiemanagement GmbH Postfach 910210 12414 Berlin DEUTSCHLAND V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: ja Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2) Zusätzliche Angaben: Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Nur ein Bieter hat ein Angebot eingereicht, aus diesem Grund mussten keine weiteren Bieter über den Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert werden. VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert. VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 22.3.2013