N. 60/2013 - 99447-2013 Please find hereby the details of the selected european public market

Tuesday, April 8, 2025
DE - Subject: D-Berlijn: Energie en aanverwante diensten
Please find hereby the details of the selected european public market
N. 60/2013 - 99447-2013
Publication date:26/03/2013
Due date:
 
Type:Contract award
Country:DE
Short description:
Public authority:
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU)

Common procurement vocabulary (CPV):
71314000
Description:
Energy and related services.

				Aankondiging van een gegunde opdracht
Diensten
Richtlijn 2004/18/EG
Afdeling I: Aanbestedende dienst
I.1)  Naam, adressen en contactpunt(en)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128-130
Contactpunt(en): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
Projektträger Jülich
Ter attentie van: Stefanie Tobian
10117 Berlin
DUITSLAND
E-mail: _hidden_@fz-juelich.de
Internetadres(sen): 
Adres van de aanbestedende dienst: http://www.bmu.de
Afdeling II: Voorwerp van de opdracht
II.1)  Beschrijving
II.1.5)  CPV-classificatie (Gemeenschappelijke woordenlijst
overheidsopdrachten)
71314000
   Beschrijving
Energie en aanverwante diensten.
Afdeling V: Gunning van een opdracht
V.3)  Naam en adres van de ondernemer aan wie de opdracht is gegund
Ökotec Energiemanagement GmbH
Postfach 910210
12414 Berlin
DUITSLAND


Original Text
				Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128-130
Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
Projektträger Jülich
Zu Händen von: Stefanie Tobian
10117 Berlin
DEUTSCHLAND
E-Mail: _hidden_@fz-juelich.de
Internet-Adresse(n): 
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bmu.de
I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)  Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Umwelt
I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)  Beschreibung
II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags
Entwicklung einer Methodik zur Aufstellung von Energiekennzahlsystemen zur
Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen.
II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in
Deutschland.
NUTS-Code DE
II.1.4)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung einer neuen, standardisierten
Methodik zur systematischen Aufstellung von Energieeffizienz-Kennzahlen,
um die Energieeffizienz für einzelne Unternehmen des produzierenden
Gewerbes einheitlich ermitteln zu können. Mit der Methodik soll es
Unternehmen ermöglicht werden, ihre Potentiale unabhängig von der
Aufstellung von Einzeleinsparmaßnahmen einzuschätzen und Vergleiche von
verschiedenen Werken (im Sinne von Unternehmensstandorten), Teilsystemen
und Betriebsweisen systematisch durchzuführen. Der Vergleichbarkeit der
Energieeffizienz-Kennzahlen, die mittels der hier zu erstellenden Methodik
berechnet werden sollen, kommt deshalb eine besonders große Bedeutung zu.
In Anwendung der Methodik ist zudem ein Kennzahlenkatalog für typische
Teilsysteme von Unternehmen zu entwickeln, mit dem die Energieeffizienz
der betreffenden Teilsysteme unter Berücksichtigung des Gesamtsystems
bewertet werden kann. Durch Aggregation dieser Teilsysteme soll außerdem
der Effekt auf das Gesamtsystem berechnet werden können. So soll auf
Unternehmensebene ein Abgleich von Bottom-Up-Berechnungen (Veränderung der
Gesamteffizienz durch Betrachtung der Einsparungen von Teilsystemen) und
Top-Down-Berechnungen (Veränderung der Gesamteffizienz durch Betrachtung
des Gesamtsystems, z.B. Gesamtproduktionsmenge) ermöglicht werden.
II.1.5)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71314000
II.1.6)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)  Verfahrensart
IV.1.1)  Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 des Anhangs D1
aufgeführt sind)
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.):
Richtlinie 2004/18/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
Richtlinie 2004/18/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht
offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden,
waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter
an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien
erfüllten.
IV.2)  Zuschlagskriterien
IV.2.1)  Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes. Gewichtung 50
2. Preis. Gewichtung 30
3. Organisatorische Umsetzung. Gewichtung 20
IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)  Verwaltungsangaben
IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung: Methodik zur Aufstellung von Energiekennzahlsystemen zur
Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen
V.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
15.3.2013
V.2)  Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
Zuschlag erteilt wurde
Ökotec Energiemanagement GmbH
Postfach 910210
12414 Berlin
DEUTSCHLAND
V.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: 
unbekannt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)  Zusätzliche Angaben:
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A.
Nur ein Bieter hat ein Angebot eingereicht, aus diesem Grund mussten keine
weiteren Bieter über den Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert werden.
VI.3)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
VI.3.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist,
kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1)
genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter
müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten
Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag
stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die
Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht
unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107
Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein
Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1
GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich
werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem
Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
informiert.
VI.4)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.3.2013